§ 1 Allgemeines
(1) Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem DRK regelt die Durchführung eines Kurses: Rotkreuzkurs Erste Hilfe (9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten).
(2) Grundlage der Durchführung der Schulung ist der DGUV-Grundsatz 304-001 „Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“ sowie die Lehrunterlagen für die Erste Hilfe Ausbildung des DRK.
§ 2 Kursangebote
Das DRK bietet gemäß seinem Internetauftritt www.drk-schwalm-eder.de oder nach Absprache Kurse an. Diese Kurse sind offene Kurse, die für jedermann zugänglich sind. Darüber hinaus bietet das DRK nach Absprache und bei garantierter Mindestteilnehmerzahl (mind. 10 Personen, max. 15 Personen) geschlossene Kurse an.
§ 3 Absage von Kursen
(1) Ein Kurs kann durch das DRK abgesagt werden, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Absage wird dem Auftraggeber rechtzeitig, jedoch mindestens sieben Tage vor Lehrgangsbeginn bekannt gegeben. Sollte aus Gründen höherer Gewalt der Lehrgang kurzfristig ausfallen müssen, ist dies möglich. In beiden Fällen entstehen dem DRK hierdurch keine weiteren Verpflichtungen.
(2) Der Auftraggeber kann durch schriftliche Erklärung den Vertrag kündigen. Die Erklärung muss spätestens sieben Tage vor Beginn des Kurses beim DRK eingegangen sein. Bei späterer Kündigung wird eine Bearbeitungs- und Ausfallpauschale von 100,00 € erhoben.
§ 4 Entgelt
Für Kurse sind entsprechende Gebühren zu entrichten. Für Betriebshelfer übernimmt diese Gebühr in der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft/Unfallkasse, sofern das entsprechende Formular der Anlage 1 durch beide Vertragsparteien richtig und vollständig ausgefüllt ist. Bei geschlossenen, nicht über die BG abrechenbaren Lehrgängen, ist Kostenschuldner der Auftraggeber. Sollte die Berufsgenossenschaft/Unfallkasse bei durchgeführten Schulungen eine Zahlung allgemein oder für einzelne Mitarbeiter ablehnen oder nur anteilige Beträge übernehmen, müssen die anfallenden (Rest-) Gebühren durch den Auftraggeber getragen werden. Die jeweils aktuellen Kursgebühren sind unter www.bg-qseh.de einsehbar.
§ 5 Teilnahmebescheinigungen
(1) Teilnahmebescheinigungen können nur nach abgeschlossener Teilnahme und das aktive Einüben aller vorgestellten Maßnahmen erfolgen.
(2) Eine Teilnahme von insgesamt 9 Unterrichtseinheiten muss vorliegen, welche der Teilnehmer mit seiner Unterschrift auf der Teilnehmerliste bestätigt.§ 6 Inhouse-Kurse/geschlossene Kurse
(1) Für Inhouse-Kurse (Kurse, die in den Räumlichkeiten des Unternehmers stattfinden) oder für geschlossene Kurse, muss die Teilnehmerzahl je Kurs mindestens 10 Teilnehmer betragen. Wird die Teilnehmerzahl unterschritten, hat der Vertragspartner die Differenz zu 10 Teilnehmern je Kurstag mit 50,00 € pro fehlenden Teilnehmer zu tragen.
(2) Für die Kurse sollten nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geeignete Räume und Einrichtungen vorhanden sein. Der Raum muss über eine ausreichende Beleuchtung verfügen. Zudem müssen Sitz- und Schreibmöglichkeiten, sowie Waschgelegenheit und Toiletten vorhanden sein. Es muss die Möglichkeit bestehen, einen Tageslichtprojektor oder Beamer zum Einsatz zu bringen.
§ 7 Ausschluss von der Kursteilnahme, Hausrecht
(1) Das DRK behält es sich vor, einen Teilnehmer von der Teilnahme an Kursen auszuschließen, wenn er
- trotzt vorhergehender Anmahnung wiederholt fremdenfeindliche, menschenverachtende oder sexistische Äußerungen macht,
- trotz vorhergehender Anmahnung wiederholt eine Gefahr für andere Teilnehmer darstellt,
- während des Kurses eine Straftat begeht,
- trotzt vorhergehender Anmahnung andere Tatbestände begeht, die den geregelten Ablauf der Schulung gefährden.
(2) Der verantwortliche Kursleiter hat das Recht, zu jeder Zeit das ihm übertragene Hausrecht auszuüben. Zudem behält sich das DRK vor, wegen des vertragswidrigen Verhaltens des Teilnehmers, auch in Hinblick auf eine entgangene Vergütung, Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu fordern.
§ 8 Ausfall des Lehrgangsleiter
Das DRK behält sich vor, bei Ausfall des Kursleiters in einem zumutbaren Zeitraum für personellen Ersatz zu sorgen. Ist dies nicht möglich, kann das DRK den Kurs absagen bzw. beenden. Über die Absage werden die Teilnehmer unverzüglich informiert und möglichst über Ersatztermine in Kenntnis gesetzt. Sollte kein zumutbarer Ersatztermin angeboten werden können, haben die Teilnehmer das Recht, Ihre Teilnahme aus diesem Grunde zu stornieren. Schadensersatzansprüche gegenüber dem DRK aufgrund eines Personalausfalls sind ausgeschlossen.
§ 9 Datenschutz
Es erfolgt die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz. Die Daten werden ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen. Der Auftraggeber holt vor dem Kurs die entsprechende Einwilligung der betroffenen Teilnehmer ein.
§ 10 Haftung
Schadensersatzansprüche gegenüber dem DRK aufgrund Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen. Diese Regelung gilt nicht für Schäden aufgrund der Verletzung des Körpers, des Lebens, der Gesundheit, sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des DRKs, seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei hierbei der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt wird.
§ 11 Salvatorische Klausel
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen dieses Vertrages soll eine dem Sinn und Zweck dieser Vertragsbestimmung entsprechende wirksame Bestimmung treten.
(2) Abweichend ausgehandelte Nebenabreden sind nur gültig, soweit sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.