Die Inhalte der Ausbildung "Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe)" sind in der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) unter Punkt 2.1.1 „Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang)“ festgelegt. Diese Ausbildung befähigt die Teilnehmer, lebensrettende Sofortmaßnahmen eigenständig durchzuführen, insbesondere unter Berücksichtigung feuerwehrspezifischer Anforderungen.
Umfang der Ausbildung:
- Gesamtdauer: 16 Unterrichtseinheiten (UE)
- Erste-Hilfe-Ausbildung: 9 UE
- Zusatzausbildung: 7 UE
Inhalte und Schwerpunkte:
- Verletzungen nach Absturz (zusätzlich)
- Ziel: Verletzungen nach einem Absturz erkennen und entsprechende Maßnahmen einleiten.
- Umfang: 2 UE
- Hinweis: Umgang mit einem HWS-Stützkragen und weiteren Hilfsmitteln.
- Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
- Ziel: Durchführung der HLW alleine und zu zweit an Erwachsenen, mit und ohne Beatmungshilfen und AED-Geräten.
- Umfang: 2 UE
- Hinweis: Einbindung von Beatmungshilfen und AED-Geräten aus dem Notfallrucksack.
- Bewusstseinsstörung durch Hitze (zusätzlich)
- Ziel: Sofortmaßnahmen bei Hitzeerschöpfung beschreiben und durchführen.
- Umfang: 1 UE
- Helmabnahme (erweitert)
- Ziel: Helmabnahme mit der Ein- und Zwei-Helfermethode.
- Umfang: 1 UE
- Spezielle Notfälle (erweitert)
- Ziel: Maßnahmen bei Verbrennungen, Verätzungen, Amputationsverletzungen und anderen feuerwehrspezifischen Verletzungen.
- Umfang: 1 UE
Lernzielstufe (LZS): Festgelegt nach der FwDV 2.