Foto: Andre Zelck / DRK

Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Schwalm-Eder e. V.
Krusborn 3
34613 Schwalmstadt
Hessen

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Das Deutsche Rote Kreuz im Schwalm-Eder-Kreis ist rund um die Uhr für die Menschen in der Region da. Ob in der Notfallrettung, im Katastrophenschutz, in der Pflege oder im sozialen Bereich: Mit Erfahrung, Herzblut und moderner Technik leistet das DRK verlässliche Hilfe - schnell, professionell und menschlich.

Als Teil der weltweiten Rotkreuzbewegung engagieren sich Haupt- und Ehrenamtliche gemeinsam dafür, Leben zu retten, Gesundheit zu schützen und Menschen in schwierigen Lebenslagen zur Seite zu stehen.

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Über unsere Website www.drk-schwalm-eder.de informieren wir über unsere Angebote im Bereich Rettungsdienst, Pflege, Erste-Hilfe-Kurse, soziale Hilfen und weitere Dienstleistungen. Nutzer können sich online über unsere Standorte, Leistungen und Ansprechpartner informieren. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich für Erste-Hilfe-Kurse anzumelden, Broschüren herunterzuladen oder mit uns über bereitgestellte Kontaktformulare oder E-Mail-Adressen in Verbindung zu treten. Spenden können bequem über unser Online-Spendenformular übermittelt werden. Darüber hinaus bieten wir aktuelle Informationen zu Veranstaltungen, Stellenangeboten und Neuigkeiten aus dem Kreisverband.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Die Website des DRK Schwalm-Eder www.drk-schwalm-eder.de ist derzeit nur teilweise mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) vereinbar.

Zur Verbesserung der Zugänglichkeit setzen wir aktuell die Ausstattung aller eingebundenen Bilder mit sogenannten ALT-Tags um. Diese Alternativtexte ermöglichen Nutzerinnen und Nutzern mit Screenreader eine Beschreibung des Bildinhalts. Die Umsetzung ist bereits angelaufen, aber noch nicht vollständig abgeschlossen.

Einige Audio- und Videoinhalte verfügen derzeit noch nicht über Untertitel oder schriftliche Alternativen. Auch PDF-Dokumente sind nicht durchgängig barrierefrei aufbereitet und lassen sich daher nicht in vollem Umfang mit Screenreadern nutzen. Die Nutzung des Kontaktformulars ist aktuell noch nicht barrierefrei möglich. Ebenso ist die vollständige Bedienung der Website über die Tastatur noch nicht in allen Bereichen gewährleistet.

Zur weiteren Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit warten wir auf die technische Umsetzung eines speziellen Plugins durch unseren Dienstleister DT-Internet. Dieses Plugin soll Funktionen wie das Vorlesen von Texten, die Anpassung von Kontrasten, Farben und Helligkeiten sowie eine optimierte Navigation bereitstellen. Mit dieser Erweiterung möchten wir die Nutzung unserer Website für möglichst viele Menschen erleichtern.

Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung - Umsetzungsfristen

Wir sind darum bemüht, unsere Online-Angebote schrittweise barrierefreier zu gestalten. Derzeit arbeiten wir daran, alle eingebundenen Bilder mit aussagekräftigen ALT-Tags zu versehen – die Umsetzung ist im Gange, aber noch nicht vollständig abgeschlossen.

PDF-Dokumente, die aktuell noch nicht durchgängig mit Screenreadern nutzbar sind, sollen nach und nach barrierefrei überarbeitet werden. Auch unsere digitalen Formulare – insbesondere das Kontaktformular und die Bewerbungsformulare – wollen wir künftig besser zugänglich machen. Eine genaue zeitliche Angabe ist derzeit nicht möglich, wir arbeiten jedoch kontinuierlich an einer Verbesserung.

Darüber hinaus ist ein Barrierefreiheits-Plugin in Vorbereitung, das unter anderem Funktionen wie das Vorlesen von Texten, die Anpassung von Kontrasten, Schriftgrößen und Farbmodi sowie eine erleichterte Navigation bereitstellen soll. Die technische Umsetzung erfolgt durch unseren Dienstleister DT-Internet – ein konkreter Starttermin steht aktuell noch nicht fest. Wir verfolgen das Thema aber mit hoher Priorität können aber noch keine Angaben zur Umsetzung machen. Eine weitere Überprüfung steht im 3. Quartal 2025 an.

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 26.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 26.06.2025

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.