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Rettungsgasse

Eine Rettungsgasse soll den Einsatzkräften jeglicher Art ermöglichen, möglichst ohne Zeitverlust am Unfallort anzukommen und den Verunfallten zu helfen. Da es verschiedene Arten bzw. Größen von Straßen in Deutschland gibt, sollte man sich vor Augen führen, wie man sich in verschiedenen Situationen zu verhalten hat.

Den meisten ist der Satz „Bei Stau Rettungsgasse bilden“ bekannt. Dabei ist zu beachten die Rettungsgasse schon zu bilden, wenn der Verkehr noch ein wenig in Bewegung ist, denn dann ist noch ausreichend Platz verfügbar. Wenn alles steht und die Rettungskräfte dann mit Blaulicht und Martinshorn von hinten angefahren kommen, ist es meist zu eng und zu spät für die Rettungsgasse.

·         Bei einem Stau sind alle verpflichtet, die Rettungsgasse freizumachen

·         Rettungsgasse immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen bilden

·         Der Standstreifen muss frei bleiben

Außerdem ist wichtig, dass nur die Rettungskräfte und Hilfskräfte wie die Feuerwehr, Polizei oder auch Abschleppwagen die Rettungsgasse nutzen dürfen! Es gibt auch keine Ausnahmeregel für Motorräder.